Lärmaktionsplan Hinterzarten - November 2023
Beschluss des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der dritten Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d BImSchG
Die Gemeinde Hinterzarten hat als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) den bestehenden Lärmaktionsplan von 2017 fortgeschrieben. Der Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 07.11.2023.
Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm der Hauptverkehrsstraßen kann über die Internetseite der Gemeinde unter http://www.gemeinde-hinterzarten.de auf der Startseite rechts unter "Bekanntmachungen" eingesehen werden.
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