Erinnerung und Fristverlängerung: Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels in Hinterzarten

Erinnerung und Fristverlängerung: Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels in Hinterzarten

ERINNERUNG UND FRISTVERLÄNGERUNG: 

Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels in Hinterzarten

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

 

aktuell erstellt die Gemeinde Hinterzarten den qualifizierten Mietspiegel. Die Befragungsunterlagen wurde an 250 zufällig ausgewählte Haushalte in Hinterzarten am 27.03.2024 verschickt. Leider fehlen bis zum heutigen Tage noch viele Antworten. Ohne ausreichende Datengrundlage ist die Erstellung nicht möglich. Sofern Sie Ihre Antwort noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie die Befragungsunterlagen bis Montag, 06. Mai 2024 abzugeben. 

 

WICHTIG:

Antworten zu Mietspiegelbefragungen sind per Gesetzt verpflichtend (Mietspiegelreformgesetz)! Die Nichtbeantwortung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.

 

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis

 

Klaus-Michael Tatsch

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hinterzarten
Mi, 17. April 2024

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