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Informationsflyer zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform


Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

 

Im Flyer des Ministeriums für Finanen Baden-Württemberg sind Informationen zur Grundsteuerreform aufgeführt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hinterzarten
Mo, 13. Juni 2022

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