Windeck | zur StartseiteKirchwiese Juli 2022 | zur StartseiteOrtsteil Alpersbach | zur StartseiteBlick auf Kirchwiese | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBlick vom Windeck | zur StartseiteDer Alpersbach | zur StartseiteWeberhansenhof in Alpersbach | zur StartseiteAdlerweiher | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKirchwiese Hinterzarten | zur StartseiteRathaus Hinterzarten | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKesslerberg | zur StartseiteHochmoor Hinterzarten | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBlick auf Hinterzarten | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteMoorsteg Hochmoor Hinterzarten | zur StartseiteNebelmeer am Windeck | zur StartseiteBlick auf Kirchwiese | zur StartseiteBlick zum Feldberg | zur Startseite
 

Abfall & Recycling und mehr.....

Allgemeines:

Unsere Mitarbeiterinnen Frau Ganter und Frau Metzler sind sicher Ihr erster Anlaufpunkt, wenn es um Fragen der Abfallentsorgung geht. 

 

Informationen finden Sie auf unseren Folgeseiten zu

 

Wir haben Ihnen zusätzlich eine Übersicht wichtiger Service-Telefonnummern der Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) zusammengestellt:

 

Abfallgebührenstelle

Bei Fragen zu Abfallgebühren und Bestellung/Tausch von Abfallgefäßen.

E-Mail 

Telefon 0761 2187-8815

 

Information:

RAZ Breisgau und RAZ Hochschwarzwald sowie die meisten der Recyclinghöfe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind wieder geöffnet, siehe auch  www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb


Sperrmüll-Service

Bei Fragen zu Anmeldung, Abholung und den Bestellkarten.

E-Mail 

Telefon 0761 2187-8824

Fax 0761 2187-78824

 

Beratungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr 

 

Getrennte Holzsammlung bei der Sperrmüllabfuhr ab März 2024

 

Ab März 2024 wird Sperrmüll getrennt als Holzsperrmüll und Restsperrmüll gesammelt. Wichtige Informationen sind in diesem Merkblatt zusammengefasst.

 

Was muss ich beachten:

1. Was bedeutet die getrennte Sammlung von Sperrmüll ab März 2024 für mich?

Ab März 2024 muss der Sperrmüll bei der Abholung in den zwei separaten Fraktionen Holzsperrmüll und Restsperrmüll bereitgestellt werden. Zu Holzsperrmüll zählen Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (Bspw. Schränke, Betten, Kommoden, etc.). Zu Restsperrmüll zählt der übrige Sperrmüll wie bisher (Bspw. Glastische, Kunststoffwannen, Spiegel, Koffer, Matratze etc.).

2. Warum muss ich meinen Sperrmüll in zwei „Haufen“ bereitstellen?

Die Abfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen. Das eine Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll und liefert diesen bei einer separaten Verwertungsanlage für Holzabfälle an. Das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll. Dieser wird in der TREA Breisgau thermisch verwertet. Somit ist es erforderlich, dass der Sperrmüll getrennt bereitgestellt wird.

3. Warum wird die getrennte Sammlung eingeführt?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Holzprodukte länger als bisher üblich im Wirtschaftskreislauf genutzt und effizient wiederverwertet werden. Durch die getrennte Sammlung kann das Holz bestmöglich recycelt und unter anderem für Produkte wie Spannplatten einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Hierdurch können Ressourcen geschont und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

4. Getrennte Abfuhr

 

Die getrennte Abfuhr hat zur Folge, dass nicht mehr, wie bisher, der ganze Sperrmüll durch ein Fahrzeug abgeholt wird, sondern in Zukunft zwei Fahrzeug eingesetzt werden. Ein Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll, das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll.

5. Was ist eigentlich Holzsperrmüll?

Zu Holzsperrmüll zählen alle Gegenstände des Sperrmülls die überwiegend aus Holz bestehen. Als „Faustregel“ gilt, dass der Gegenstand mindestens zu mehr als 50% aus Holz bestehen muss.

6. Was ist überhaupt Sperrmüll?

Sperrige Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfalltonnen bzw. Abfallsäcke passen. Nicht die Menge bestimmt also die Zugehörigkeit zum Sperrmüll. Alles, was in einem Sack, Karton oder etwas Ähnlichem bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Abfallbehältnisse und daher kein Sperrmüll. Dies gilt z. B. für Geschirr, Kleiderbügel, Spielzeug, kleine Kunststoffteile, etc.

Kein Sperrmüll sind darüber hinaus Abfälle aus Bau- und Renovierung (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen etc.), Elektrogeräte, sowie Gegenstände die hauptsächlich aus Metall oder Papier bestehen (Wertstoffe) 

 

 

  • Sie haben noch Fragen zum Sperrmüll? Alle weiteren Informationen zum Sperrmüll erhalten Sie hier:

 

ab März 2024 wird Sperrmüll im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit zwei Fahrzeugen getrennt als Holzsperrmüll und Restsperrmüll gesammelt. Wichtige Informationen hierzu haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst. 

 

Was muss ich beachten:

1. Was bedeutet die getrennte Sammlung von Sperrmüll ab März 2024 für mich?

Ab März 2024 muss der Sperrmüll bei der Abholung in den zwei separaten Fraktionen Holzsperrmüll und Restsperrmüll bereitgestellt werden. Zu Holzsperrmüll zählen Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (Bspw. Schränke, Betten, Kommoden, etc.). Zu Restsperrmüll zählt der übrige Sperrmüll wie bisher (Bspw. Glastische, Kunststoffwannen, Spiegel, Koffer, Matratze etc.).

2. Warum muss ich meinen Sperrmüll in zwei „Haufen“ bereitstellen?

Die Abfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen. Das eine Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll und liefert diesen bei einer separaten Verwertungsanlage für Holzabfälle an. Das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll. Dieser wird in der TREA Breisgau thermisch verwertet. Somit ist es erforderlich, dass der Sperrmüll getrennt bereitgestellt wird.

3. Warum wird die getrennte Sammlung eingeführt?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Holzprodukte länger als bisher üblich im Wirtschaftskreislauf genutzt und effizient wiederverwertet werden. Durch die getrennte Sammlung kann das Holz bestmöglich recycelt und unter anderem für Produkte wie Spannplatten einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Hierdurch können Ressourcen geschont und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

4. Getrennte Abfuhr

 

Die getrennte Abfuhr hat zur Folge, dass nicht mehr, wie bisher, der ganze Sperrmüll durch ein Fahrzeug abgeholt wird, sondern in Zukunft zwei Fahrzeug eingesetzt werden. Ein Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll, das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll.

5. Was ist eigentlich Holzsperrmüll?

Zu Holzsperrmüll zählen alle Gegenstände des Sperrmülls die überwiegend aus Holz bestehen. Als „Faustregel“ gilt, dass der Gegenstand mindestens zu mehr als 50% aus Holz bestehen muss.

6. Was ist überhaupt Sperrmüll?

Sperrige Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfalltonnen bzw. Abfallsäcke passen. Nicht die Menge bestimmt also die Zugehörigkeit zum Sperrmüll. Alles, was in einem Sack, Karton oder etwas Ähnlichem bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Abfallbehältnisse und daher kein Sperrmüll. Dies gilt z. B. für Geschirr, Kleiderbügel, Spielzeug, kleine Kunststoffteile, etc.

Kein Sperrmüll sind darüber hinaus Abfälle aus Bau- und Renovierung (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen etc.), Elektrogeräte, sowie Gegenstände die hauptsächlich aus Metall oder Papier bestehen (Wertstoffe) 

 


 

  • Mehr Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhalten Sie unter: 

www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb

Tel.: 0761 2187-9707

 

 

Abfallberatung Tel.: 0761 2187 9707           www.lkbh.de/alb


Abfallberatung des Landkreises

Bei allgemeinen Fragen zur Entsorgung und Verwertung.

E-Mail: 

Telefon 0761 2187-9707

 

Beratungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do 14:00 - 16:00 Uhr (in den Schulferien: Mo + Mi 14:00 - 16:00 Uhr) 


Die Abfallwirtschaft informiert - Verteilung der Abfallkalender 2024

 

Auch in diesem Jahr werden im Dezember wieder die Abfallkalender für das kommende Jahr verteilt. In Hinterzarten liegen die Abfallkalender ab dem 11. Dezember im Rathaus sowie bei der Post aus.

 

Alle Abfallkalender, sowie weitere Informationen zur Abfallwirtschaft, finden Sie auch auf unserer Homepage: www.lkbh.de/abfallkalender.

Dort gibt es den Kalender auch als personalisierten Download. Dabei lassen sich Gemeinden und Ortsteile sowie die einzelnen Abfallarten, welche angezeigt werden sollen, individuell auswählen. Die Dateiausgabe ist möglich als PDF-Datei zum Lesen/Speichern/Ausdrucken oder als ICS-Datei zum Importieren der Abfuhrtermine in das eigene Smartphone, Tablet oder den PC-Kalender. 

Mittlerweile wird unsere kostenlose Abfall-App schon auf mehr als 40.000 Endgeräten genutzt.

 

Die personalisierten Sperrmüllkarten für das Jahr 2024 werden Ihnen wieder Anfang des Jahres mit dem Gebührenbescheid zugeschickt (die Sperrmüllkarte von 2023 ist bis 31.01.2024 gültig). 

 

Haben Sie noch Fragen?

Abfallberatung Tel.: 0761 2187 9707             E-Mail:

www.lkbh.de/alb

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Austausch der Abfallbehälter:

 

Änderungsanträge und Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung und über die Homepage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
(www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb).
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Kuhn (Tel.: 0761/2187-8815) bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gerne zur Verfügung.

 

Der Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder direkt an die Abfallwirtschaft des Landkreises per Brief (ALB, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg) oder per Fax (0761/2187 8899) geschickt werden.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aktuelles:

 

Landkreisweite Schadstoff-Sammlungen

 

Abgabe von Schadstoffen beim Schadstoffmobil

 

Demnächst startet wieder die landkreisweite Schadstoffsammlung der ALB.

Es werden nur Sonderabfälle aus privaten Haushalten und aus an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossenen Kleingewerbebetrieben in haushaltsüblichen Mengen angenommen. 

Die Abfälle sind in dicht verschlossenen und intakten Behältnissen anzuliefern. Wenn sich die Abfälle nicht mehr in der Originalverpackung befinden oder das Etikett nicht mehr lesbar ist, sind die Stoffe durch den Anlieferer möglichst genau zu beschreiben.

Bitte Schadstoffe niemals außerhalb der Annahmezeiten abstellen, da hierdurch Gefahren für Kinder und Tiere entstehen können!

 

Folgende Schadstoffe werden beim Schadstoffmobil angenommen

 

  • Abbeiz- und Ablaugmittel

  • Altmedikamente

  • Altöl (max. 5 Liter)

  • Akkus 

  • Autobatterien 

  • Batterien und Knopfzellen

  • Brems- und Kühlflüssigkeit 

  • Chemikalien organisch/anorganisch

  • Dispersions-/Wandfarbe flüssig/pastös: Nur bis max. 5 Farbeimern mit insgesamt max. 75 Litern 

  • Desinfektionsmittel

  • Farben und Lacke flüssig/pastös: (leere, pinselreine Farbeimer in den Gelben Sack) 

  • Getriebe- und Hydrauliköle   

  • Holzschutzmittel 

  • Klebstoffe

  • Kondensatoren - PCB-haltig   

  • Laugen 

  • Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen/ LED-Lampen

  • Lithium-Ionen-Akkus (Gerätebatterien), bitte Pole abkleben! 

  • Lösemittel 

  • Metall- und Kunststoffbehälter mit anhaftenden Schadstoffen 

  • ölverunreinigte Stoffe: Filter, Lappen, etc. 

  • Pflanzenschutzmittel 

  • Quecksilberhaltige Produkte

  • Reinigungsmittel

  • Säuren 

  • Schädlingsbekämpfungsmittel

  • Spraydosen mit gefährlichen Resten 

  • Feuerlöscher (max. 3 Stück)

 

Folgende Stoffe werden beim Schadstoffmobil NICHT angenommen

 

  • Aluminium- und magnesiumhaltige Stäube, Pulver oder Legierungen 

  • CO2 Patronen: an den Handel zurückgeben 

  • Dispersions-/Wandfarbe ausgetrocknet. Die trockenen Farbreste über das Restmüllgefäß entsorgen, die leeren Farbeimer in den Gelben Sack geben

  • Infektiöse Abfälle: gebrauchte Injektionsnadeln und Kanülen in einem dicht verschlossenen Gefäß in den Restmüll geben 

  • Katalysatoren: Rückgabe an Händler oder Hersteller 

  • Piktrinsäure in fester Form oder ähnliche Explosivstoffe und Munition: abzugeben bei der örtlichen Polizeistelle nach vorheriger Absprache 

  • Radioaktive Abfälle

 

Hinweis:

 

Sie können Ihre Schadstoffe auch bei den Sammlungen in Nachbargemeinden abgeben. Alle Termine finden Sie auf unseren Internetseiten.

Falls Sie unsicher sind, ob ein Artikel zum Schadstoffmobil gehört oder nicht, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.

 

Abfallberatung Tel.: 0761 2187-9707

E-Mail:
Internet: www.lkbh.de/alb
 

-------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Information zur korrekten Entsorgung von Nachtspeicheröfen (Nachtspeicherheizgeräten)

 

Bei Nachtspeicheröfen handelt es sich um elektrische Speicherheizungen, die durch elektrischen Strom einen integrierten Wärmespeicher aufheizen. Aufgrund ihres hohen Gewichts (80 kg bis über 300 kg) stellt sich für betroffene Bürgerinnen und Bürgern die Frage, wie die Geräte sicher aus- und abgebaut werden können.

 

Die Abfallwirtschaft des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) rät dringend davon ab, die Geräte eigenmächtig zu zerlegen! Nachspeicheröfen enthalten Schadstoffe, die als „krebserregend“ eingestuft sind.

Bei der eigenmächtigen Zerlegung der Geräte können diese Schadstoffe freigesetzt und hierdurch schwere gesundheitliche Schäden verursacht werden. Darüber hinaus stellen die Schadstoffe eine Umweltbelastung dar, weswegen die Geräte einer besonderen Behandlung bedürfen.

 

Der Ausbau und Transport sollte daher nur durch zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden.

 

Die Abgabe von Nachtspeicheröfen bei den Regionalen Abfallzentren (RAZ) Hochschwarzwald und Breisgau, wie auch bei den Recyclinghöfen, ist grundsätzlich nicht möglich!

 

Bei weiteren Fragen zur Entsorgung wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter Telefon 0761/2187-9707.

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 
  

 

Elektroschrott - wohin damit?

Leider landen immer noch viele ausgediente Elektrogeräte aus Unkenntnis im Hausmüll.

Jährlich fallen in Deutschland bei jeder Person durchschnittlich 22 kg Elektroschrott an. Davon wird aber nur knapp die Hälfte auch ordnungsgemäß zurückgegeben. Auf diese Weise gehen große  Mengen wertvoller Rohstoffe verloren, die recycelt werden könnten.

Um dies zu ändern, startet in diesen Tagen eine bundesweite Aufklärungskampagne, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Umweltbundesamt unterstützt wird.

Waschmaschine, Fernseher oder Handy – all solche Elektroaltgeräte können gebührenfrei auf den Recyclinghöfen, dem RAZ Breisgau und dem RAZ Hochschwarzwald angeliefert werden.

 

Wichtiger Hinweis: Bei batteriebetriebenen Geräten müssen die Batterien und Akkus immer – soweit möglich – vorher entnommen werden. Diese können ebenso bei den Sammelstellen für Elektrogeräte sowie beim Schadstoffmobil oder beim Handel abgegeben werden.

Auch der stationäre Handel ist verpflichtet, alte Geräte kostenlos zurück zu nehmen.

  • Alle Vertreiber (Händler) müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen, sofern die Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Dabei ist es unerheblich, wo die Altgeräte gekauft wurden.

  • Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern man sich ein Neugerät daheim anliefern lässt und das Altgerät dabei zurückgeben möchte, sollte dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen.

Versand- und Onlinehandel                                                

  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. Hier bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob man Altgeräte einfach kostenlos zurück schicken kann oder der Händler eine andere Form der Rücknahme anbietet, kann dieser selbst entscheiden. Informationen hierzu finden sich auf den jeweiligen Webseiten des Onlinehandels.

Woran sind Elektrogeräte zu erkennen?

Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einer Batterie oder Solarzellen – benötigen, fallen unter das Elektrogesetz und zählen zu recyclingfähigem E-Schrott. Dazu gehören ausgediente Rasierer, Trockner, Staubsauger, HDMI-Kabel, Handys, PCs etc.

Es gibt aber auch Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektrischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten.

https://www.elektrogesetz.de/wp-content/uploads/elektrogesetz_muelleimer_ohne_balken_002.pngNeuere Elektrogeräte erkennen Sie an der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern"  auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.

Warum ist es wichtig, dass Elektroschrott richtig entsorgt wird?

In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen, Energie und letztlich auch das Klima.

Zudem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden daher beim Recyclingprozess separiert und fachgerecht entsorgt.

Um sicher zu stellen, dass die Altgeräte beim ordnungsgemäßen Recycling landen, überlassen Sie Ihren Elektroschrott niemals z.B. Schrottsammlern und -händlern, welche oft mit Postwurfsendungen für eine Straßensammlung werben. Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Auch bei den Vereinssammlungen für Schrott dürfen Elektrogeräte nicht bereitgestellt werden.

Was passiert mit den Altgeräten?

Die Elektroaltgeräte werden an die ca. 300 in Deutschland zertifizierten Erstbehandlungsbetriebe übergeben. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet, in Bauteile vorzerlegt bzw. mechanisch zerkleinert und in einzelne Materialfraktionen getrennt. Je nach Fraktion wird das Material an Kunststoffrecycler, Stahl-, Eisen- oder Kupferhütten oder an andere Verwerter weitergegeben.

Noch Fragen?                                                                                                      

Abfallberatung:
Tel.: 0761 2187-9707    
E-mail:
Internet: www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb