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Wahl zum Bürgermeister/Bürgermeisterin der Gemeinde Hinterzarten

 

Am 22. April 2018 findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl zum Bürgermeister/Bürgermeisterin Gemeinde Hinterzarten statt. Gewählt wird der/die neue Bürgermeister/in der Gemeinde für die nächsten 8 Jahre. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetztes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet Neuwahl statt, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Diese Neuwahl findet am Sonntag, dem 13. Mai 2018 statt.

 

Nachfolgend finden Sie u.a. Informationen zum Ablauf der Wahl im Einzelnen:

 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Wahlscheinantrag per Internet - Informationen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der zur Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 22.04.2018 zugelassenen Bewerbungen

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters-der Bürgermeisterin am 22.04.2018

Hinweis zur Wahl zum/zur Bürgermeister/in am 22. April 2018

Wahlaufruf zur Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Hinterzarten am Sonntag, 22. April 2018

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am 22.4.2018