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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukraine-Hilfe

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Landrätin möchte Ihnen gerne mitteilen, dass auf der Startseite des Landratsamtes Informationen für ukrainische Flüchtlinge (auch in der Landessprache) gebündelt werden. Anbei der Link dazu:

 

 
 
 
Handout für Geflüchtete aus der Ukraine (hängt auch an der Türe am Rathaus aus)
 
 
 
 
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Veranstaltung für Geflüchtete am 20.5.2022

Link zur Veranstaltung am 20.5.22, 15-17 Uhr

FAQ – Fragen und Antworten

 

1. Ich kann Wohnraum oder einzelne Zimmer für Ukrainer:innen anbieten.
Wo kann ich mich melden?


Freistehender Wohnraum wird derzeit dringend benötigt, um Menschen aus der Ukraine unterzubringen. Sollten Sie freistehende Wohnungen oder Zimmer zur Verfügung stellen wollen, melden Sie sich bitte bei Frau Schmidt. , 07652-9197-27
 
2.  Ich habe Wohnraum in Deutschland gefunden. Was sind die nächsten Schritte?

A) Anmeldung

Die aufgenommenen Personen müssen sich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hinterzarten anmelden. Bitte vereinbaren Sie hierzu am besten einen Termin mit uns unter 07652 9197-30

Bitte bringen Sie zur Anmeldung die folgenden Unterlagen mit: 

 

B) Leistungsantrag

Damit schutzsuchende Personen krankenversichert sind und finanzielle Unterstützung erhalten, müssen Sozialhilfeleistungen beantragt werden. Den Antrag können Sie im Rathaus bei Frau Banmiller abgeben. Alternativ kann der Antrag an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet werden ( . Bitte fügen Sie auch hier eine Mehrfertigung der Meldebescheinigung bei.

Hier können Sie den Antrag downloaden (PDF-Datei)

Hinweis: Das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald (Fachbereich Migration und Integration) berät und begleitet Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund - aktuell aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern. Die Mitarbeiter:innen des Diakonischen Werk beraten geflüchtete Ukrainer:innen gerne. Das Angebot ist kostenlos, unabhängig und kann anonym in Anspruch genommen werden info@diakonie-breisgau-hochschwarzwald.de, Telefonnummer: 07651 93990.
 

C) Kontoeröffnung:

Bei der Anmeldung erhalten Sie die Meldebestätigung. Mit dieser können Sie bei einer örtlichen Bank ein Bankkonto eröffnen.

D) Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Nachdem sie sich im Rathaus angemeldet haben, wird Ihnen das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald automatisch ein orangenes Formular zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (gem. § 24 AufenthG) zusenden. Bitte achten Sie im Vorfeld darauf, dass Ihr Name an dem Briefkasten versehen ist, da der Brief auf diese Weise sicher bei Ihnen ankommt.

Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn zurück an die Ausländerbehörde.
Adresse
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Ausländerwesen
Stadtstr. 2
79104 Freiburg

Alternativ können Sie den Antrag auch im Rathaus abgeben. Wir versenden den Antrag für Sie.

Wir empfehlen diesen Antrag bis spätestens 15.05.2022 zu stellen.

E) Registrierung in der Ausländerbehörde

Nach Eingang Ihres orangenen Antrags wird Sie die Ausländerbehörde zu einem Termin einladen, bei welchem Sie Ihre Reisepässe vorlegen müssen. Aus den Daten des Reisepasses, einem biometrischen Passbild und ihren Fingerabdrücken wird der ihre Aufenthaltserlaubnis (ID) im Checkkartenformat erstellt.

Bis zur Erstellung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie per Post eine grüne Fiktionsbescheinigung, mit welcher Sie sich in Deutschland ausweisen können.

3. Wann müssen schutzsuchende Ukrainer:innen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Bis zum 23.05.2022 sind Geflüchtete aus der Ukraine vom Besitz einer Aufenthaltserlaubnis befreit.  Danach muss eine Aufenthaltserlaubnis beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald beantragt werden. Sie darf aber auch schon im vorherein beantragt werden. 

Dazu werden folgende Dokumente benötigt (soweit vorhanden):

  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes orangenes Antragsformular
  • Eine Pass- oder Ausweiskopie
  • Kopie sonstiger Dokumente wenn vorhanden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Kopie der Meldebescheinigung
  • Kopie des Einreisestempels aus dem Pass
  • Biometrisches Passfoto

Dokumente in kyrillischer Schrift müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Bei allen Regelungen können sich durch Entscheidungen der zuständigen Ministerien kurzfristig Änderungen ergeben.


4. Ich habe ein ukrainisches schulpflichtiges Kind. An wen muss ich mich zur Schulanmeldung wenden?
Anmeldebogen für allgemeine Schule

Anmeldebogen für Berufsschulen
Bitte wenden Sie sich an die Hebelschule Titisee-Neustadt:

Hebelschule
Titisee-Neustadt
Grund- und Werkrealschule
Hebelstraße 15
79822 Titisee-Neustadt

Telefonnummer: 07651 918130
Faxnummer: 07651 9181318
E-Mail schreiben

Ansprechpartnerin: Andrea Höltner
Telefonnummer: 07651 918130
schulleitung@04146511.schule.bwl.de
 
5. Wie kann ich mein Kind zum Kindergarten anmelden?

Wir bitten Sie Ihren Bedarf für einen Kindergartenplatz direkt dem katholischen Kindergarten St. Josef 07652/275 mitzuteilen:

6. Ich möchte die deutsche Sprache lernen. Wo kann ich mich anmelden?

Bitte melden Sie Ihr Interesse an einem Integrations- oder Sprachkurs an die Stadt Titisee-Neustadt, Fachbereich für Bildung und Betreuung. Bitte nennen Sie auch Ihren Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse.

E-Mail: bildung(@)titisee-neustadt.de

6. Dürfen Schutzsuchende aus der Ukraine eine Beschäftigung aufnehmen?

Sobald schutzsuchende Person eine Aufenthaltserlaubnis oder eine grüne Fiktionsbescheinigung hat, darf diese auch arbeiten gehen. (Nähere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis oder der Fiktionsbescheinigung in Punkt 2 E).

7. Ich habe Menschen aus der Ukraine aufgenommen, wie können die ersten Bedarfe gedeckt werden?

Fehlende Kleidung, Spielsachen oder auch Tiernahrung kann über das Spendenzimmer im Kurhaus (Zi. Erlenbruck) bezogen werden. Das Zimmer ist immer montags von 15:30 bis 17:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet.

8. Wie erhalten Schutzsuchende aus der Ukraine Krankenschutz?

Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine erhalten vom Landkreis Krankenhilfe. Bitte wenden Sie sich im Krankheitsfall an einen Hausarzt. Dieser beantragt die Übernahme der Behandlungskosten direkt beim Landratsamt.

Grundsätzlich werden auch Kosten gedeckt, die durch die Überweisung von Hausarzt an Fachärzte entstehen.

Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme von Geräten und besonderen Behandlungen separat beim Landratsamt zu beantragen sind.

Beispiele für gesonderte Anträge auf Kostenübernahmen:

  • MRT
  • CT
  • Krankengymnastik
  • Korsett (Skoliose)
  • Insulinmessgeräte
  • Inkontinenzhosen

Bei gesundheitlichen Notfällen können Sie jederzeit die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. Es bedarf keiner Antragsstellung.

9. Wie erhalten Schutzsuchende Sozialleistungen?

Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten Asylbewerberleistungen. Bei bedarf füllt Frau Banmiller (07652 91997-25) die Anträge gemeinsam mit den Personen aus.

Die Anträge liegen auch im Rathaus und sind auf unserer Homepage zu finden. Die Anträge können im Rathaus Hinterzarten abgegeben oder dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zugesendet asylbewerberleistungsgesetz@lkbh.de

10. Welche Beratungsstellen im Bereich Migration gibt es noch?

Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald

Das Diakonische Werk Breisgau-Hochschwarzwald (Fachbereich Migration und Integration) berät und begleitet Menschen mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund - aktuell aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern. Die Mitarbeiter:innen des Diakonischen Werk beraten geflüchtete Ukrainer:innen gerne. Das Angebot ist kostenlos, unabhängig und kann anonym in Anspruch genommen werden (info@diakonie-breisgau-hochschwarzwald.de, Telefonnummer: 07651/93990).

Das Integrationsmanagement des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald unterstützt Sie gerne.

Integrationsmanagement des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
Uwe Günther
Mobiltelefon: 015202656097
uwe.guenther@lkbh.de

11. Gibt es kostenlose Fahrkarten für Bus- und Zugfahrten?

Ab sofort können Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, kostenlos Bus und Bahn im Verbundgebiet des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) nutzen, um zu einer Aufnahmestelle oder ihrer Unterkunft zu gelangen.

Als Fahrtberechtigung genügt ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis) oder so genannte "0-Euro-Tickets", wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden. Die Regelung gilt bis auf weiteres.

12. Ich möchte Spenden abgeben

Die Gemeinde Hinterzarten sammelt für die ankommenden Menschen aus der Ukraine Gelder. Die Spenden werden zur Versorgung der Personen vor Ort in Hinterzarten verwendet. Restgelder werden für humanitäre Zwecke in die Ukraine gespendet. Für Ihre Geldspenden bedanken wir uns sehr herzlich im Namen aller Hilfesuchenden.
 
Spendenkonto Ukraine: DE58 6805 1004 0004 0062 50
Empfänger: Gemeinde Hinterzarten
Zweck: Ukraine
 
Bitte beachten Sie, dass bei Beträgen bis zu einer Höhe von 300,00 EUR keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, da in diesen Fällen für den Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug der Spenden ausreichend ist.

Sachspenden:

Derzeit werden insbesondere noch folgende Spenden benötigt, welche zu den Öffnungszeiten des Spendenzimmers abgegeben werden können:

Sandalen, Gürtel, Hüte, kurze Hosen, Sportkleidung, Schwimmsachen, Sommerkleidung, Hygieneartikel wie Shampoo, Duschgel, MakeUp-Entferner, Binden, Seifen, Bodylotion, etc.

 

Auf Grund der bereits hohen Spendenbereitschaft, bitten wir Sie keine allgemeinen Spenden mehr abzugeben.

13. Ich möchte mithelfen?

Sie möchten bei der Spendenannahme, Unterbringung oder als Übersetzer:in mithelfen? Melden Sie sich gerne bei Frau Schmidt oder 07652 9197-27

ehrenamtlich Tätige sind hierbei automtisch über die UKBW versichert (PDF)

14. Ich möchte eine Patenschaft übernehmen

Sie möchten Ukrainerinnen und Ukrainer vor Ort in Hinterzarten unterstützen? Bei einer Patenschaft können Sie den Menschen aktiv vor Ort helfen, indem Sie die Gemeinde zeigen, beim Schriftverkehr helfen oder einfach nur mit den Kindern zum Spielplatz gehen. 

Bei Interesse können Sie sich gerne über an uns wenden.

15. Kindergeld

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Abs.1 AufenthG besitzen, haben nach Mitteilung der Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und

  • die Aufenthaltserlaubnis von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Tätigkeit gestattet ist und die Person mindestens 15 Monate unterbrochen erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet gewährt ist.
  • die Aufenthaltserlaubnis von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestattet ist und die Person berechtigt erwerbstätig ist (Ausnahme: §1 Absatz 3 Satz 2 BKGG) oder Arbeitslosengeld II bezieht.

16. Haftpflichtversicherung

  • Ukrainer:innen sind von staatlicher Seite nicht haftpflichtversichert. Sollten die Personen eine entsprechende Versicherung abschließen wollen, müssen sie sich direkt an die jeweilig gewünschte Versicherung werden um selbst eine Versicherung abzuschließen.

 

Nachfolgend noch ein paar hilfreiche Informationen: 

 

Plakat Informationen für Geflüchtete

UkraineAsylbLG GU - Kurzantrag - Ukraine Formular

UkrainePM_UKBW_Versicherungsschutz_Fluechtlingshilfe

Ukrainische Lehrkräfte gesucht