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Abfall & Recycling und mehr.....

Allgemeines:

Unsere Mitarbeiterinnen Frau Ganter und Frau Metzler sind sicher Ihr erster Anlaufpunkt, wenn es um Fragen der Abfallentsorgung geht. 

 

Informationen finden Sie auf unseren Folgeseiten zu

 

Wir haben Ihnen zusätzlich eine Übersicht wichtiger Service-Telefonnummern der Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) zusammengestellt:

 

Abfallgebührenstelle
Bei Fragen zu Abfallgebühren und Bestellung/Tausch von Abfallgefäßen.
E-Mail 

Telefon 0761 2187-8815

 

Information:

RAZ Breisgau und RAZ Hochschwarzwald sowie die meisten der Recyclinghöfe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind wieder geöffnet, siehe auch  www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb


Sperrmüll-Service

Bei Fragen zu Anmeldung, Abholung und den Bestellkarten.
E-Mail 
Telefon 0761 2187-8824
Fax 0761 2187-78824
 
Beratungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Abfallberatung des Landkreises

Bei allgemeinen Fragen zur Entsorgung und Verwertung.
E-Mail: 
Telefon 0761 2187-9707
 
Beratungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do 14:00 - 16:00 Uhr (in den Schulferien: Mo + Mi 14:00 - 16:00 Uhr)

Austausch der Abfallbehälter:

 

Änderungsanträge und Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung und über die Homepage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
(www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb).

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Kuhn (Tel.: 0761/2187-8815) bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gerne zur Verfügung.

 

Der Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder direkt an die Abfallwirtschaft des Landkreises per Brief (ALB, Stadtstr. 2, 79104 Freiburg) oder per Fax (0761/2187 8899) geschickt werden.

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Aktuelles:

 

Wohin mit dem Fallobst?

Fallobst ist eine ganz natürliche Erscheinung des Spätsommers in Obstgärten. Es kann sinnvoll verwertet oder verarbeitet werden. Aber auch als Dünger für Pflanzen und als Unterstützung der heimischen Fauna kann es dienen.

Auf keinen Fall kann das Fallobst an den Grünschnittsammelstellen oder bei der Kompostierungsanlage Breisgau-Kompost abgegeben werden, da die daraus entstehenden Sickersäfte dort zu Bodenbelastungen führen können.

Wie kann man Fallobst richtig entsorgen?

  • Kleinere Mengen an Fallobst können in der Biotonne entsorgt werden. Damit die Müllabfuhr die Tonne leeren kann, darf das Gesamtgewicht der Tonne 50 kg nicht überschreiten.
  • Ebenso können Früchte nachhaltig selbst kompostiert werden. Nach rund einem Jahr kann wertvoller Gartenkompost daraus gewonnen werden. Kleinere Mengen können dem Kompost bedenkenlos beigemischt werden. Achten Sie auf eine gute Belüftung. Dazu immer mal wieder mit Laub oder Strauchschnitt mischen. Größere Mengen sollten besser nach und nach aufgebracht und die einzelnen Lagen möglichst mit anderen pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Erde abgedeckt werden. Tipp: Obst vor der Kompostierung mit dem Spaten grob zerkleinern. Danach können die Mikroorganismen besser arbeiten und die Kompostierung läuft schneller ab.
  • Mit Fallobst Gutes tun.  Die örtlichen Bauern, kleinere Tierparks oder Pferdehöfe in der näheren Umgebung freuen sich eventuell über Gratis-Futter. Wichtig: Klären Sie zuvor ab, ob die Spende erwünscht ist und geben Sie nur „gesundes“ Fallobst ab.
  • Nur noch selten finden Igel und andere nützliche Tiere Streuobstwiesen. Sie freuen sich, wenn ihnen in einer Ecke des Gartens unter einer Hecke oder hinter dem Kompost ein Festschmaus bereitet wird. Viele nützliche Insekten oder Vögel nutzen außerdem das heruntergefallene Obst als Nahrung. In einem naturnahen Garten wird daher nicht das gesamte Fallobst entsorgt.
  • Fallobst kann man auch als natürlichen Dünger für den Garten nutzen. Allerdings nur in kleineren Mengen, die mindestens einen halben Meter tief unter die Erde gegraben werden.

 

Haben Sie Fragen: Abfallberatung: 0761 2187 9707

www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb

 

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Information zur korrekten Entsorgung von Nachtspeicheröfen (Nachtspeicherheizgeräten)

 

Bei Nachtspeicheröfen handelt es sich um elektrische Speicherheizungen, die durch elektrischen Strom einen integrierten Wärmespeicher aufheizen. Aufgrund ihres hohen Gewichts (80 kg bis über 300 kg) stellt sich für betroffene Bürgerinnen und Bürgern die Frage, wie die Geräte sicher aus- und abgebaut werden können.

 

Die Abfallwirtschaft des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) rät dringend davon ab, die Geräte eigenmächtig zu zerlegen! Nachspeicheröfen enthalten Schadstoffe, die als „krebserregend“ eingestuft sind.

Bei der eigenmächtigen Zerlegung der Geräte können diese Schadstoffe freigesetzt und hierdurch schwere gesundheitliche Schäden verursacht werden. Darüber hinaus stellen die Schadstoffe eine Umweltbelastung dar, weswegen die Geräte einer besonderen Behandlung bedürfen.

 

Der Ausbau und Transport sollte daher nur durch zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden.

 

Die Abgabe von Nachtspeicheröfen bei den Regionalen Abfallzentren (RAZ) Hochschwarzwald und Breisgau, wie auch bei den Recyclinghöfen, ist grundsätzlich nicht möglich!

 

Bei weiteren Fragen zur Entsorgung wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter Telefon 0761/2187-9707.

 

 
   

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Elektroschrott - wohin damit?

Leider landen immer noch viele ausgediente Elektrogeräte aus Unkenntnis im Hausmüll.

Jährlich fallen in Deutschland bei jeder Person durchschnittlich 22 kg Elektroschrott an. Davon wird aber nur knapp die Hälfte auch ordnungsgemäß zurückgegeben. Auf diese Weise gehen große  Mengen wertvoller Rohstoffe verloren, die recycelt werden könnten.

Um dies zu ändern, startet in diesen Tagen eine bundesweite Aufklärungskampagne, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Umweltbundesamt unterstützt wird.

Waschmaschine, Fernseher oder Handy – all solche Elektroaltgeräte können gebührenfrei auf den Recyclinghöfen, dem RAZ Breisgau und dem RAZ Hochschwarzwald angeliefert werden.

 

Wichtiger Hinweis: Bei batteriebetriebenen Geräten müssen die Batterien und Akkus immer – soweit möglich – vorher entnommen werden. Diese können ebenso bei den Sammelstellen für Elektrogeräte sowie beim Schadstoffmobil oder beim Handel abgegeben werden.

Auch der stationäre Handel ist verpflichtet, alte Geräte kostenlos zurück zu nehmen.

  • Alle Vertreiber (Händler) müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen, sofern die Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Dabei ist es unerheblich, wo die Altgeräte gekauft wurden.
  • Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern man sich ein Neugerät daheim anliefern lässt und das Altgerät dabei zurückgeben möchte, sollte dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen.

Versand- und Onlinehandel                                                

  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. Hier bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob man Altgeräte einfach kostenlos zurück schicken kann oder der Händler eine andere Form der Rücknahme anbietet, kann dieser selbst entscheiden. Informationen hierzu finden sich auf den jeweiligen Webseiten des Onlinehandels.

Woran sind Elektrogeräte zu erkennen?

Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einer Batterie oder Solarzellen – benötigen, fallen unter das Elektrogesetz und zählen zu recyclingfähigem E-Schrott. Dazu gehören ausgediente Rasierer, Trockner, Staubsauger, HDMI-Kabel, Handys, PCs etc.

Es gibt aber auch Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektrischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten.

https://www.elektrogesetz.de/wp-content/uploads/elektrogesetz_muelleimer_ohne_balken_002.pngNeuere Elektrogeräte erkennen Sie an der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern"  auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.

Warum ist es wichtig, dass Elektroschrott richtig entsorgt wird?

In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen, Energie und letztlich auch das Klima.

Zudem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden daher beim Recyclingprozess separiert und fachgerecht entsorgt.

Um sicher zu stellen, dass die Altgeräte beim ordnungsgemäßen Recycling landen, überlassen Sie Ihren Elektroschrott niemals z.B. Schrottsammlern und -händlern, welche oft mit Postwurfsendungen für eine Straßensammlung werben. Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Auch bei den Vereinssammlungen für Schrott dürfen Elektrogeräte nicht bereitgestellt werden.

Was passiert mit den Altgeräten?

Die Elektroaltgeräte werden an die ca. 300 in Deutschland zertifizierten Erstbehandlungsbetriebe übergeben. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet, in Bauteile vorzerlegt bzw. mechanisch zerkleinert und in einzelne Materialfraktionen getrennt. Je nach Fraktion wird das Material an Kunststoffrecycler, Stahl-, Eisen- oder Kupferhütten oder an andere Verwerter weitergegeben.

Noch Fragen?                                                                                                      

Abfallberatung:
Tel.: 0761 2187-9707    
E-mail:
Internet:
www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb