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Hinterzarten

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Abfall & Recycling und mehr.....

Allgemeines:

Unsere Mitarbeiterinnen, Frau Metzler und Frau Waldvogel sind Ihr erster Anlaufpunkt, wenn es um Fragen der Abfallentsorgung geht. 

 

Informationen finden Sie auf unseren Folgeseiten zu

 

Wir haben Ihnen zusätzlich eine Übersicht wichtiger Service-Telefonnummern der Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) zusammengestellt:

 

Abfallgebührenstelle

Bei Fragen zu Abfallgebühren und Bestellung/Tausch von Abfallgefäßen.

E-Mail 

Telefon 0761 2187-8815

 

Information:

RAZ Breisgau und RAZ Hochschwarzwald sowie die meisten der Recyclinghöfe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind wieder geöffnet, siehe auch  www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb


Sperrmüll-Service

Bei Fragen zu Anmeldung, Abholung und den Bestellkarten.

E-Mail 

Telefon 0761 2187-8824

Fax 0761 2187-78824

 

Beratungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr 

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Altkleiderabgabe jetzt auch an vielen Recyclinghöfen im Landkreis möglich

 

Ab 01.07.2026 ist die Abgabe von Alttextilien und Altkleidern an den 15 Recyclinghöfen in Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Breisach, Eichstetten, Hartheim, Ihringen, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, March, Merzhausen, Müllheim, Schluchsee, Staufen und Umkirch zu den regulären Öffnungszeiten möglich. 

 

Ebenfalls ist eine Abgabe, wie bisher, an den Regionalen Abfallzentren in Eschbach und Titisee-Neustadt eingerichtet. 

 

An den Recyclinghöfen werden zunächst mindestens zwei Container aufgestellt. Die Regionalen Abfallzentren erhalten bis zu drei Container. Im Bedarfs-fall wird die Containeranzahl an den jeweiligen Standorten kurzfristig erhöht.

 

Hintergrund und Ziele der Umstellung

 

Die Auswahl der Recyclinghöfe als neue Standorte ist eine Reaktion auf den zunehmenden Abbau von Containern durch gewerbliche oder gemeinnützige Sammler aufgrund stark gestiegener Fehlwürfe und Vermüllungen an den bisherigen Standplätzen. Eine hohe Qualität der Alttextilien ist jedoch wichtig, da diese sich durch gezielte Sammlung hochwertig wiederverwenden oder stofflich verwerten lassen können. Daneben führen Fehlwürfe und Vermüllung auch zu erhöhten Reinigungskosten. 

 

Durch die besser zugänglichen und regelmäßig geleerten Container soll daher die Qualität der Sammlung verbessert, illegale Ablagerung reduziert und die Wiederverwertung von Alttextilien gefördert werden.

 

„Mit der neuen Containerausstattung der Recyclinghöfe schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die getrennte Sammlung von Alttextilien im Landkreis. Gerade in Zeiten, in denen gemeinnützige Anbieter ihre bisherigen Standorte aufgeben müssen, ist es wichtig, dass wir als Abfallwirtschaft unserer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und hierzu praktikable wie auch wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger anbieten.“ so der kaufmännische Leiter der Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB), Herr Karsten Schalich.

Gesetzlicher Rahmen und Marktsituation

 

Seit dem 1. Januar 2025 ist die ALB zur Annahme von Textilabfällen verpflichtet. 

 

Aufgrund des zusätzlich eingebrochenen Marktes für Alttextilien, der den Rückzug vieler gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter im Landkreis zur Folge hat, soll dieser Schritt auch die Entsorgungsstruktur wie auch die Entsorgungssicherheit für Alttextilien im Landkreis weiter stärken. 

 

Daneben soll diese Maßnahme auch die Attraktivität der kleineren Recyclinghöfe durch die Ausweitung der Annahmepalette von Wertstoffen weiter steigern.

 

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Abfallberatung

Telefon: 0761-2187-9707

E-Mail:

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Hohe Temperaturen können im Sommer zu Problemen mit der Biotonne führen. Hier finden Sie Tipps, um diese zu verhindern.

Im Sommer ist ein schattiges Plätzchen der richtige Standplatz für die Biotonne. Am besten wird sie in die Garage oder in den Schuppen gestellt. Vielleicht gibt es Stellmöglichkeiten an der Nordseite des Wohngebäudes oder eine schattige Nische an der Hauswand. 

 

Problematik: Die Biotonne riecht unangenehm 

Zu viele nasse Bioabfälle sind in der Biotonne verpresst. Dies führt zu Sauerstoffmangel und übel riechenden Gärprozessen. 

Was Sie dagegen tun können: 

Küchenabfälle in Zeitungspapier oder Papiertüten einwickeln.

Knüllpapier (Zeitungen, Servietten, Eierkartons etc.) mit in die Biotonne geben, vor allem auch auf den Boden der Biotonne. So kleben Bioabfälle dort nicht fest.

Die Biotonne möglichst nicht in die pralle Sonne stellen, sondern in den Schatten.Trockene Gartenabfälle zur Auflockerung hinzugeben.

Die Biotonne von Zeit zu Zeit reinigen. 

 

Problematik: Fliegen und Maden krabbeln in der Biotonne herum

Obst- und Stubenfliegen ernähren sichvon Bioabfällen und legen gerne ihre Eier darin ab. Innerhalb kürzester Zeit reift dann die Nachkommenschaft dUngeziefers heran, sofern es in der Biotonne heiß und feucht ist. Was Sie dagegen tun können: 

Decken Sie Ihr Sammelgefäß in der Küche immer zu oder benutzen Sie am besten

Gefäße mit Deckel.

Entleeren Sie die Sammelgefäße möglichst täglich in die Biotonne.

Bei Madenbefall empfiehlt es sich, Erde, Gesteinsmehl, Algenkalk, Sägemehl oder Holzhäcksel von unbehandeltem Holz, Tonmehl oder Quarzmehl in die Biotonne 

einzustreuen. Diese Zusätze sind im Handel erhältlich.

Sprühen oder streichen Sie den inneren und oberen Rand der Biotonne mit 
Essigessenz, Lavendel-, Zitronen, oder Teebaumöl ein. Das können die Fliegen und Maden nicht leiden.

Verwenden Sie bitte niemals Desinfektionsmittel oder Insektenvernichtungsmittel:  Diese stören den biologischen Abbau bei der Verwertung der Abfälle erheblich und sind eine Gefahr für Mensch und Tier!


Infobox

Weitere Informationen im Internet unter www.lkbh.de/alb oder auch telefonisch bei der Abfallberatung unter der Nummer 0761 2187-9707     

 

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Bundesweit strengere Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall

Die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, informiert über die aktuellen Regelungen 

 

Seit Anfang Mai gelten bundesweit strengere Grenzwerte für Fremdstoffe in der Bioabfallverwertung. Damit soll die Qualität des Bioabfalls zu verbessert und der Anteil an Fremdstoffen wie Plastik, Glas oder Metall deutlich zu reduziert werden. Die mit der neuen Verordnung teilweise angekündigten Bußgeldzahlungen haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Verunsicherung geführt, was noch in die Biotonne darf und was nicht.

 

Laut der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, darf der Anteil an Fremdstoffen in der Biomasse, die bei der Verwertungsanlage angeliefert wird, höchstens drei Prozent des Gesamtgewichts betragen. Für Kunststoff gilt ein noch strengerer Wert von maximal einem Prozent. Hierzu zählen auch die sogenannten „kompostierbaren“ Biomüllbeutel nach DIN EN 13432. Diese zersetzen sich nicht schnell genug, stören den Verwertungsprozess in der Bioabfallvergärungsanlage und müssen daher aussortiert werden. 

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist die Nutzung von abbaubaren Biomüllbeuteln derzeit noch nicht verboten, aufgrund der genannten Gründe jedoch nicht empfehlenswert. Die im Vergärungsprozess entstehenden Flüssiggärreste und Komposte werden in der Regel auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Daher ist es besonders wichtig, dass schon der Bioabfall in der Biotonne möglichst frei von Kunststoffen und sonstigen Fremdstoffen ist. 

 

Die ALB bittet darauf zu achten, keine Fremdstoffe über die Biotonne zu entsorgen und auf die Nutzung von Biomüllbeuteln zu verzichten. Stattdessen kann jegliche Form von Papier (Papiertüten vom Bäcker oder Metzger, Biomüll-Papiertüten und Biomüll-Papiersäcke oder Zeitungspapier) verwendet werden. Dieses lässt sich im Verfahrensprozess problemlos verarbeiten und hat einen positiven Nebeneffekt: Es verringert den Wassergehalt der Bioabfälle und verhindert das Entstehen übler Gerüche im Sommer und das Festfrieren der Bioabfälle im Winter. Somit kann Bioabfall umweltfreundlich verwertet werden.

 

Die Biotonnen werden, wie bisher auch, durch die Müllwerker stichprobenweise kontrolliert und bei fehlerhafter Befüllung markiert und für eine notwendige Nachsortierung stehen gelassen.

 

 

Infobox 

 

Das darf in die Biotonne:

 

Küchenabfälle wie

- Fleisch-, Fischabfälle

- Gemüseabfälle

- Kaffee-, Teereste

- Knochen

- Eier-, Nussschalen

- Obstabfälle

- Speisereste roh/gekocht

- verdorbene Lebensmittel

- Zitrusfrüchte 

 

Gartenabfälle wie

- Blätter, Laub

- Heckenschnitt

- Pflanzenreste, Unkraut

- Rasenschnitt 

 

Sonstiges wie

- Blumen

- Haare

- kranke Pflanzen

- Eierkartons und Gemüseschalen aus Pappe, 

- Küchenkrepp zum Auffangen von Flüssigkeiten

 

 

Das darf nicht in die Biotonne

-           Asche

-           Bau und Möbelholz

-           Kehricht

-           Korken

-           Windeln

-           Zigarettenfilter

 

 

Die Liste ist nicht abschließend 

und zählt lediglich beispielhafte Abfälle auf.

 

 

 

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Getrennte Holzsammlung bei der Sperrmüllabfuhr ab März 2024

 

Ab März 2024 wird Sperrmüll getrennt als Holzsperrmüll und Restsperrmüll gesammelt. Wichtige Informationen sind in diesem Merkblatt zusammengefasst.

 

Was muss ich beachten:
1. Was bedeutet die getrennte Sammlung von Sperrmüll ab März 2024 für mich?Ab März 2024 muss der Sperrmüll bei der Abholung in den zwei separaten Fraktionen Holzsperrmüll und Restsperrmüll bereitgestellt werden. Zu Holzsperrmüll zählen Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (Bspw. Schränke, Betten, Kommoden, etc.). Zu Restsperrmüll zählt der übrige Sperrmüll wie bisher (Bspw. Glastische, Kunststoffwannen, Spiegel, Koffer, Matratze etc.).
2. Warum muss ich meinen Sperrmüll in zwei „Haufen“ bereitstellen?Die Abfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen. Das eine Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll und liefert diesen bei einer separaten Verwertungsanlage für Holzabfälle an. Das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll. Dieser wird in der TREA Breisgau thermisch verwertet. Somit ist es erforderlich, dass der Sperrmüll getrennt bereitgestellt wird.
3. Warum wird die getrennte Sammlung eingeführt?Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Holzprodukte länger als bisher üblich im Wirtschaftskreislauf genutzt und effizient wiederverwertet werden. Durch die getrennte Sammlung kann das Holz bestmöglich recycelt und unter anderem für Produkte wie Spannplatten einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Hierdurch können Ressourcen geschont und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

4. Getrennte Abfuhr

 

Die getrennte Abfuhr hat zur Folge, dass nicht mehr, wie bisher, der ganze Sperrmüll durch ein Fahrzeug abgeholt wird, sondern in Zukunft zwei Fahrzeug eingesetzt werden. Ein Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll, das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll.

5. Was ist eigentlich Holzsperrmüll?

Zu Holzsperrmüll zählen alle Gegenstände des Sperrmülls die überwiegend aus Holz bestehen. Als „Faustregel“ gilt, dass der Gegenstand mindestens zu mehr als 50% aus Holz bestehen muss.
6. Was ist überhaupt Sperrmüll?

Sperrige Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfalltonnen bzw. Abfallsäcke passen. Nicht die Menge bestimmt also die Zugehörigkeit zum Sperrmüll. Alles, was in einem Sack, Karton oder etwas Ähnlichem bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Abfallbehältnisse und daher kein Sperrmüll. Dies gilt z. B. für Geschirr, Kleiderbügel, Spielzeug, kleine Kunststoffteile, etc.

Kein Sperrmüll sind darüber hinaus Abfälle aus Bau- und Renovierung (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen etc.), Elektrogeräte, sowie Gegenstände die hauptsächlich aus Metall oder Papier bestehen (Wertstoffe) 

 

 

  • Sie haben noch Fragen zum Sperrmüll? Alle weiteren Informationen zum Sperrmüll erhalten Sie hier:

 

ab März 2024 wird Sperrmüll im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit zwei Fahrzeugen getrennt als Holzsperrmüll und Restsperrmüll gesammelt. Wichtige Informationen hierzu haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst. 

 

Was muss ich beachten:
1. Was bedeutet die getrennte Sammlung von Sperrmüll ab März 2024 für mich?Ab März 2024 muss der Sperrmüll bei der Abholung in den zwei separaten Fraktionen Holzsperrmüll und Restsperrmüll bereitgestellt werden. Zu Holzsperrmüll zählen Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (Bspw. Schränke, Betten, Kommoden, etc.). Zu Restsperrmüll zählt der übrige Sperrmüll wie bisher (Bspw. Glastische, Kunststoffwannen, Spiegel, Koffer, Matratze etc.).
2. Warum muss ich meinen Sperrmüll in zwei „Haufen“ bereitstellen?Die Abfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen. Das eine Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll und liefert diesen bei einer separaten Verwertungsanlage für Holzabfälle an. Das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll. Dieser wird in der TREA Breisgau thermisch verwertet. Somit ist es erforderlich, dass der Sperrmüll getrennt bereitgestellt wird.
3. Warum wird die getrennte Sammlung eingeführt?Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Holzprodukte länger als bisher üblich im Wirtschaftskreislauf genutzt und effizient wiederverwertet werden. Durch die getrennte Sammlung kann das Holz bestmöglich recycelt und unter anderem für Produkte wie Spannplatten einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Hierdurch können Ressourcen geschont und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

4. Getrennte Abfuhr

 

Die getrennte Abfuhr hat zur Folge, dass nicht mehr, wie bisher, der ganze Sperrmüll durch ein Fahrzeug abgeholt wird, sondern in Zukunft zwei Fahrzeug eingesetzt werden. Ein Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll, das andere Fahrzeug sammelt den Restsperrmüll.

5. Was ist eigentlich Holzsperrmüll?

Zu Holzsperrmüll zählen alle Gegenstände des Sperrmülls die überwiegend aus Holz bestehen. Als „Faustregel“ gilt, dass der Gegenstand mindestens zu mehr als 50% aus Holz bestehen muss.
6. Was ist überhaupt Sperrmüll?

Sperrige Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfalltonnen bzw. Abfallsäcke passen. Nicht die Menge bestimmt also die Zugehörigkeit zum Sperrmüll. Alles, was in einem Sack, Karton oder etwas Ähnlichem bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Abfallbehältnisse und daher kein Sperrmüll. Dies gilt z. B. für Geschirr, Kleiderbügel, Spielzeug, kleine Kunststoffteile, etc.

Kein Sperrmüll sind darüber hinaus Abfälle aus Bau- und Renovierung (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen etc.), Elektrogeräte, sowie Gegenstände die hauptsächlich aus Metall oder Papier bestehen (Wertstoffe) 

 


 

  • Mehr Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhalten Sie unter: 

www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb

Tel.: 0761 2187-9707

 

Abfallberatung Tel.: 0761 2187 9707           www.lkbh.de/alb


Abfallberatung des Landkreises

Bei allgemeinen Fragen zur Entsorgung und Verwertung.

E-Mail: 

Telefon 0761 2187-9707

 

Beratungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do 14:00 - 16:00 Uhr (in den Schulferien: Mo + Mi 14:00 - 16:00 Uhr) 


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Landkreisweite Schadstoff-Sammlungen

 

Abgabe von Schadstoffen beim Schadstoffmobil

 

Demnächst startet wieder die landkreisweite Schadstoffsammlung der ALB.

Es werden nur Sonderabfälle aus privaten Haushalten und aus an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossenen Kleingewerbebetrieben in haushaltsüblichen Mengen angenommen. 

Die Abfälle sind in dicht verschlossenen und intakten Behältnissen anzuliefern. Wenn sich die Abfälle nicht mehr in der Originalverpackung befinden oder das Etikett nicht mehr lesbar ist, sind die Stoffe durch den Anlieferer möglichst genau zu beschreiben.

Bitte Schadstoffe niemals außerhalb der Annahmezeiten abstellen, da hierdurch Gefahren für Kinder und Tiere entstehen können!

 

Folgende Schadstoffe werden beim Schadstoffmobil angenommen

 

  • Abbeiz- und Ablaugmittel

  • Altmedikamente

  • Altöl (max. 5 Liter)

  • Akkus 

  • Autobatterien 

  • Batterien und Knopfzellen

  • Brems- und Kühlflüssigkeit 

  • Chemikalien organisch/anorganisch

  • Dispersions-/Wandfarbe flüssig/pastös: Nur bis max. 5 Farbeimern mit insgesamt max. 75 Litern 

  • Desinfektionsmittel

  • Farben und Lacke flüssig/pastös: (leere, pinselreine Farbeimer in den Gelben Sack) 

  • Getriebe- und Hydrauliköle   

  • Holzschutzmittel 

  • Klebstoffe

  • Kondensatoren - PCB-haltig   

  • Laugen 

  • Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen/ LED-Lampen

  • Lithium-Ionen-Akkus (Gerätebatterien), bitte Pole abkleben! 

  • Lösemittel 

  • Metall- und Kunststoffbehälter mit anhaftenden Schadstoffen 

  • ölverunreinigte Stoffe: Filter, Lappen, etc. 

  • Pflanzenschutzmittel 

  • Quecksilberhaltige Produkte

  • Reinigungsmittel

  • Säuren 

  • Schädlingsbekämpfungsmittel

  • Spraydosen mit gefährlichen Resten 

  • Feuerlöscher (max. 3 Stück)

 

Folgende Stoffe werden beim Schadstoffmobil NICHT angenommen

 

  • Aluminium- und magnesiumhaltige Stäube, Pulver oder Legierungen 

  • CO2 Patronen: an den Handel zurückgeben 

  • Dispersions-/Wandfarbe ausgetrocknet. Die trockenen Farbreste über das Restmüllgefäß entsorgen, die leeren Farbeimer in den Gelben Sack geben

  • Infektiöse Abfälle: gebrauchte Injektionsnadeln und Kanülen in einem dicht verschlossenen Gefäß in den Restmüll geben 

  • Katalysatoren: Rückgabe an Händler oder Hersteller 

  • Piktrinsäure in fester Form oder ähnliche Explosivstoffe und Munition: abzugeben bei der örtlichen Polizeistelle nach vorheriger Absprache 

  • Radioaktive Abfälle

 

Hinweis:

 

Sie können Ihre Schadstoffe auch bei den Sammlungen in Nachbargemeinden abgeben. Alle Termine finden Sie auf unseren Internetseiten.

Falls Sie unsicher sind, ob ein Artikel zum Schadstoffmobil gehört oder nicht, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.

 

Abfallberatung Tel.: 0761 2187-9707

E-Mail:
Internet: www.lkbh.de/alb
 

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Information zur korrekten Entsorgung von Nachtspeicheröfen (Nachtspeicherheizgeräten)

Bei Nachtspeicheröfen handelt es sich um elektrische Speicherheizungen, die durch elektrischen Strom einen integrierten Wärmespeicher aufheizen. Aufgrund ihres hohen Gewichts (80 kg bis über 300 kg) stellt sich für betroffene Bürgerinnen und Bürgern die Frage, wie die Geräte sicher aus- und abgebaut werden können.

 

Die Abfallwirtschaft des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) rät dringend davon ab, die Geräte eigenmächtig zu zerlegen! Nachtspeicheröfen enthalten Schadstoffe, die als „krebserregend“ eingestuft sind.

Bei der eigenmächtigen Zerlegung der Geräte können diese Schadstoffe freigesetzt und hierdurch schwere gesundheitliche Schäden verursacht werden. Darüber hinaus stellen die Schadstoffe eine Umweltbelastung dar, weswegen die Geräte einer besonderen Behandlung bedürfen.

 

Der Ausbau und Transport sollte daher nur durch zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden.

 

Die Abgabe von Nachtspeicheröfen bei den Regionalen Abfallzentren (RAZ) Hochschwarzwald und Breisgau, wie auch bei den Recyclinghöfen, ist grundsätzlich nicht möglich!

 

Bei weiteren Fragen zur Entsorgung wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter Telefon 0761/2187-9707.

 

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Elektroschrott - wohin damit?

Leider landen immer noch viele ausgediente Elektrogeräte aus Unkenntnis im Hausmüll.

Jährlich fallen in Deutschland bei jeder Person durchschnittlich 22 kg Elektroschrott an. Davon wird aber nur knapp die Hälfte auch ordnungsgemäß zurückgegeben. Auf diese Weise gehen große  Mengen wertvoller Rohstoffe verloren, die recycelt werden könnten.

Um dies zu ändern, startet in diesen Tagen eine bundesweite Aufklärungskampagne, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Umweltbundesamt unterstützt wird.

Waschmaschine, Fernseher oder Handy – all solche Elektroaltgeräte können gebührenfrei auf den Recyclinghöfen, dem RAZ Breisgau und dem RAZ Hochschwarzwald angeliefert werden.

 

Wichtiger Hinweis: Bei batteriebetriebenen Geräten müssen die Batterien und Akkus immer – soweit möglich – vorher entnommen werden. Diese können ebenso bei den Sammelstellen für Elektrogeräte sowie beim Schadstoffmobil oder beim Handel abgegeben werden.

Auch der stationäre Handel ist verpflichtet, alte Geräte kostenlos zurück zu nehmen.

  • Alle Vertreiber (Händler) müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen, sofern die Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Dabei ist es unerheblich, wo die Altgeräte gekauft wurden.

  • Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern man sich ein Neugerät daheim anliefern lässt und das Altgerät dabei zurückgeben möchte, sollte dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen.

Versand- und Onlinehandel                                                

  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. Hier bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob man Altgeräte einfach kostenlos zurück schicken kann oder der Händler eine andere Form der Rücknahme anbietet, kann dieser selbst entscheiden. Informationen hierzu finden sich auf den jeweiligen Webseiten des Onlinehandels.

Woran sind Elektrogeräte zu erkennen?

Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einer Batterie oder Solarzellen – benötigen, fallen unter das Elektrogesetz und zählen zu recyclingfähigem E-Schrott. Dazu gehören ausgediente Rasierer, Trockner, Staubsauger, HDMI-Kabel, Handys, PCs etc.

Es gibt aber auch Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektrischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten.

https://www.elektrogesetz.de/wp-content/uploads/elektrogesetz_muelleimer_ohne_balken_002.pngNeuere Elektrogeräte erkennen Sie an der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern"  auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.

Warum ist es wichtig, dass Elektroschrott richtig entsorgt wird?

In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen, Energie und letztlich auch das Klima.

Zudem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden daher beim Recyclingprozess separiert und fachgerecht entsorgt.

Um sicher zu stellen, dass die Altgeräte beim ordnungsgemäßen Recycling landen, überlassen Sie Ihren Elektroschrott niemals z.B. Schrottsammlern und -händlern, welche oft mit Postwurfsendungen für eine Straßensammlung werben. Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Auch bei den Vereinssammlungen für Schrott dürfen Elektrogeräte nicht bereitgestellt werden.

Was passiert mit den Altgeräten?

Die Elektroaltgeräte werden an die ca. 300 in Deutschland zertifizierten Erstbehandlungsbetriebe übergeben. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet, in Bauteile vorzerlegt bzw. mechanisch zerkleinert und in einzelne Materialfraktionen getrennt. Je nach Fraktion wird das Material an Kunststoffrecycler, Stahl-, Eisen- oder Kupferhütten oder an andere Verwerter weitergegeben.

Noch Fragen?                                                                                                      

Abfallberatung:
Tel.: 0761 2187-9707    
E-mail:
Internet: www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb