Bodenrichtwerte für die Gemeinde Hinterzarten zum 31.12.2018
Der Gutachterausschuss für die Grundstückswerte bei der Gemeinde Hinterzarten hat die durchschnittlichen Lagewerte für Boden (Bodenrichtwerte) aufgrund der bis zum 31.12.2018 abgeschlossenen Kaufverträge ermittelt.
Nachfolgende Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss am
30. Juli 2020 in der Besetzung Oswald Ganter (Vorsitzender), Thomas Rohrer (Gutachter), Engelbert Wehrle (Gutachter), Tobias Albrecht (Gutachter), ein Vertreter des Finanzamtes Freiburg Land ermittelt.
Zone 1 – Kerngebiet Hinterzarten
Mischgebiet im Ortskern (Ohne Bebauungsplan), unterteilt in Zone 1.1 und 1.2
Zone 1.1
Gebiet Freiburger Straße südlich der Bahnlinie und Adlerweg bis zum Beginn des Bebauungsplangebietes „SO Park-Hotel Adler" und bis nördlich des Klaus-Hofstetter-Weges
Bodenrichtwert = 270,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
Zone 1.2
Gebiet der Freiburger Straße nördlich der Bahnlinie bis zur südlichen Grenze des Bebauungsplangebietes „Rößlehof-Sonnenbühlweg“
Bodenrichtwert = 250,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
Zone 2 - Wohnbaugebiete
Bebauungsplangebiete „Ortsmitte-Süd“, „Keßlerhof-Sägeacker“, „Hugenhof- Sickingerstraße“, „Kohlplatz-Bergacker“, „Gaiserhalde-Ospelematte“, „Rößlehof- Sonnenbühlweg“, „Windeck“, Wohnbaufläche "Neuwelt"
Bodenrichtwert = 230,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
Zone 3 – Wohnbaugebiete
Bebauungsplangebiete „Östlicher Rößelberg“, „Birklehof“, einfacher Bebauungsplan „Winterhalde“, Ortsrandgebiete ohne Bebauungsplan „Am Rößleberg“ „Martin-Gremminger-Weg“, Winterhalde
Bodenrichtwert = 165,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
Zone 4 – Wohnbaugebiet „Titisee“
Bebauungsplan „Bühlhof“, Bereich ohne Bebauungsplan entlang der K 4962 von der Gemarkungsgrenze zu Titisee-Neustadt bis einschließlich Grundstücke Alemannenhof.
Bodenrichtwert = 200,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
Zone 5 – Außenbereich
Hintere Bruderhalde ab Grenze zum Alemannenhof (ohne Feuerwehrhotel St. Florian, Rotwasser, Erlenbruck, Oberzarten, Windeck, Bisten, Alpersbach, Rinken, Am Feldberg
Bodenrichtwert = 80,00 €/m2 (ohne Erschließung)
Zone 6 – Sonderbaugebiete
6.1 Bebauungsplangebiet „SO Park-Hotel Adler“
Bodenrichtwert = 285,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
6.2 Bebauungsplangebiet „Adlerschanze“
Bodenrichtwert = 2,50 €/m2 (ohne Erschließung)
6.3 Feuerwehrhotel St. Florian, Bruderhalde
Bodenrichtwert = 155,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
6.4 Campingplätze ( Bankenhof, Weiherhof, Bühlhof)
Bodenrichtwert = 8,00 €/m2 (ohne Erschließung)
6.5 Bebauungsplan „Földiklinik“ Sondergebiet und angrenzendes MI-Gebiet
Bodenrichtwert = 185,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
Zone 7 – Gewerbegebiete
Gewerbegebiet am Sportplatzweg, Mischgebiet an der Tennishalle
Bodenrichtwert = 100,00 €/m2 (inkl. Erschließung)
Zone 8 - Mischgebiet Neuwelt
Mischgebiet am Neuweltweg
Bodenrichtwert = 200 €/m² (inkl. Erschließung)
Zone 0 - Landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen und Waldflächen
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Soweit die Werte Erschließungskosten beinhalten, sind 65,00 EUR/qm in Anrechnung zu bringen. Die Bodenrichtwerte sind, soweit vorhanden, von unbebauten Grundstücken und nach Erfahrung auf dem örtlichen Grundstücksmarkt als Preise abgeleitet, wie sie sich ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse ergeben.
Sie beziehen sich auf Grundstücke ohne deren Bebauung mit gebietstypischen Eigenschaften. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, insbesondere bezüglich Größe, Gestalt, Bodenbeschaffenheit, Umwelteinflüssen, tatsächlicher Nutzung und Nutzbarkeit, bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Zugehörig ist die Bodenrichtwertkarte. Die Lage-/Gebietsbezeichnungen und gebietstypischen Nutzungen können von eventuell vorhandenen Bebauungsplanfestsetzungen o.ä. abweichen und begründen keine baurechtlichen Ansprüche. Die Einteilung der Gebiete nach der Richtwertkarte erfolgt nach Kaufpreisrelationen und Marktein- schätzung. Die Angaben sind Mittelwerte. Einzelgrundstücke in den zonal abge- grenzten Bereichen können hierbei bis ca. +/- 30 % abweichen.
gez. Oswald Ganter
Vorsitzender des Gutachterausschusses
(Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im Mitteilungsblatt am 20.08.2020)