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Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Hinterzarten

 Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. 

 

November 2024
Qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Hinterzarten

Mit dem qualifizierten Mietspiegel gibt es erstmalig einen Mietspiegel für die Gemeinde Hinterzarten. 

Damit gibt es einen aktuellen und verlässlichen Überblick über das Mietniveau in unserer Gemeinde. 

Der qualifizierte Mietspiegel ist ab dem 01.11.2024 gültig. 

Als zusätzliches Angebot finden Sie an dieser Stelle auch demnächst einen Online-Rechner, der die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erleichtert (wird derzeit noch programmiert). 

 

Link: Qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Hinterzarten

 

Link: Berechnung Mietspiegel / Online-Rechner

 

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März 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Hinterzarten,

 

die Gemeinde Hinterzarten erstellt aktuell einen qualifizierten Mietspiegel.

 

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind. 

 

Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.

 

Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum zwischen 27.03.2024 und 22.04.2024 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 für die Befragten verpflichtend. Die Antwort ist kostenlos. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag, fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten. 

 

Wir dürfen sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, darum bitten, uns bei der Erstellung des neuen Mietspiegels für die Gemeinde Hinterzarten tatkräftig zu unterstützten und uns die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen, zur Verfügung zu stellen.

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht.

 

Wir bedanken uns bereits jetzt für ihre Unterstützung bei der Neuerstellung unseres Mietspiegels.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus

 

gez.

Klaus-Michael Tatsch

Bürgermeister