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Landtagswahl 2016

Am Sonntag, dem 13. März 2016, fand in Baden-Württemberg die Wahl zum 16. Landtag statt. 120 Sitze sind alle fünf Jahre im Parlament zu vergeben.

 

Von 8 bis 18 Uhr konnten die Wählerinnen und Wähler im Land ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben oder durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises.

 

Ergebnis

 

Auf der Seite zur Landtagswahl Baden-Württemberg finden Sie die Hochrechnung und das Gesamtwahlergebnis.
 

Wie in der Gemeinde Hinterzarten gewählt wurde erfahren Sie hier.

 

 

Allgemeine Informationen zur Wahl des Landtags

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wählen gehen kann jeder volljährige deutsche Staatsbürger, der zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft ist. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist deshalb, dass der Zuzug in das Wahlgebiet des Landes Baden-Württemberg spätestens am 13. Dezember 2015 erfolgt.

 

Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 35. Tag vor der Wahl (§ 11 Abs. 1 LWO). Dies ist der 7. Februar 2016.

 

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden können alle Bürgerinnen und Bürger, wenn sie am Wahltag wahlberechtigt sind und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Wahlberechtigte können nur eine Einzelbewerberin oder einen Einzelbewerber vorschlagen.

 

Erstmal gilt ab dem Jahr 2016 eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis ruhen vom Tage der Annahme der Wahl.

 

Für die Wählerinnen und Wähler ist die Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis einen der von den Parteien nominierten Kandidatinnen oder Kandidaten. Landeslisten – wie bei den  Bundestagswahlen – gibt es nicht. Somit tauchen auch keine Spitzenkandidaten auf dem Wahlzettel auf.

 

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg