Schöffenwahl 2018
Bewerbung zur Schöffenwahl 2018
Wer will Schöffe werden?
In den Strafgerichten Baden-Württembergs werden im kommenden Herbst neue Schöffen (Schöffen, Jugendschöffen) gewählt. Die Amtszeit beginnt am 01.01.2019 und dauert vier Jahre.
Die Gemeinde Hinterzarten muss Einwohner vorschlagen, die dann in die Vorschlagsliste für die zuständigen Wahlausschüsse aufgenommen werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Männer und Frauen die an dieser Tätigkeit Interesse haben, Deutsche Staatsangehörige, mindestens 25 jedoch nicht älter als 69 Jahre alt sind, sowie bereits seit mindestens 1 Jahr in Hinterzarten wohnen, können sich bei Herrn Steiert im Rathaus Zimmer 11, Telefon 07652-919727 erkundigen und sich bis zum 23.03.2018 schriftlich bewerben.
Die Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum- und ort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße und Hausnummer sowie den Familienstand.
Bekanntmachung
Die Liste der Personen, die zum Amt einer (eines) Schöffin/Schöffen/Jugendschöffin/Jugendschöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom
04. bis 08. Juni 2018 im Rathaus, Zimmer 11
zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der unten genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Bürgermeisteramt Hinterzarten
Rathausstraße 12
79856 Hinterzarten
gez.
Klaus-Michael Tatsch,
Bürgermeister