Achtung: Neuregelung der Anzeigenpflicht bei Veranstaltungen mit Speisen und Getränkeausschank
Achtung: Neuregelung der Anzeigenpflicht bei Veranstaltungen mit Speisen- und Getränkeausschank
Zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Damit haben sich die Regelungen für Veranstaltungen geändert, bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden.
Wegfall der bisherigen „Gestattung“
Die bisher erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis („Gestattung“) für den vorübergehenden Ausschank bei Veranstaltungen entfällt. Ein gesondertes Erlaubnisverfahren ist nicht mehr vorgesehen.
Einführung eines Anzeigeverfahrens
Stattdessen ist künftig für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Gemeinde/Ordnungsbehörde erforderlich.
Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb liegt vor, wenn Speisen und/oder Getränke nur zeitlich befristet und aus besonderem Anlass zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, ohne dass ein dauerhafter Gaststättenbetrieb besteht. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Die Anzeige muss schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht werden. Mündliche Meldungen sind nicht ausreichend.
Ein entsprechendes Formular haben wir auf unserer Homepage unter dem Reiter „Politik & Verwaltung -> Serviceportal -> Formulare“ bereitgestellt. Das Formular ist vollständig auszufüllen und muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde einzureichen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Anzeige bei der zuständigen Behörde.
Gebühren
Die Gebühr wird per Rechnung erhoben und richtet sich nach der geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Hinterzarten. Die Entgegennahme pro Anzeige beträgt derzeit 14,50€/ZE.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt, Frau Wangler (Tel.: 07652-9197 27 oder per E-Mail: ).
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