Gemeinde 
Hinterzarten

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Umnsatzerklärung zum Fremdenverkehrsbeitrag 2026

Umsatzerklärung zum Fremdenverkehrsbeitrag 2026

 

Abgabetermin 31.08.2026

 

Von allen natürlichen Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, und von allen juristischen Personen wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebs (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben, soweit ihnen in der Gemeinde Hinterzarten aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen. 

Bitte teilen Sie uns gemäß § 9 Fremdenverkehrsbeitragssatzung i. V. m. § 4 Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Hinterzarten vom 22.10.2024 für die Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages 2026 Ihren in der Gemeinde Hinterzarten erzielten Jahresumsatz 2025 (Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer) bis zum 31.08.2026 mit. 

 

Den Vordruck erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde Hinterzarten: www.hinterzarten.de → Politik und Verwaltung → Serviceportal → Formulare   → Finanzwesen, Steuern → Umsatzerklärung zum Fremdenverkehrsbeitrag 

 

Der ausgefüllte Vordruck muss schriftlich oder per E-Mail () bis zum 31.08.2026 eingereicht werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Rechnungsamt, Tel.: 07652/9197-33, wenden.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Hinterzarten
Di, 18. August 2026

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